Sicherheit | Recht | Analytik | Zertifizierung
 

Kosmetische Mittel müssen vor Inverkehrbringen die Anforderungen der EG-Kosmetikverordnung 1223/2009 erfüllen. Wir unterstützen Sie nach Ihrer individuellen Aufgabenstellung in folgenden Bereichen:

  • Aufbau und Führen der Produktinformationsdatei (PID)
  • Erstellen des Sicherheitsberichtes
  • Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen
  • Wirknachweise, Analytik und Mikrobiologie
  • Länderspezifische Regularien (EU/Nicht-EU Länder)
  • Ausarbeitung von Lohnherstellungsverträgen und Qualitätssicherungsvereinbarungen
  • Naturkosmetik- und Rohstoffzertifizierung nach den
    NaTrue-Kriterien

Natrue


Aktuelles

Geprüfte Qualität

Die ersten Produkt- serien tragen unser neues Qualitätslabel "geprüfte Qualität". Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Cosmetic Business 2011

09. und 10. Juni 2011, München
Halle 3 Stand C13

Es würde uns sehr freuen, Sie an unserem Stand begrüßen zu dürfen.

Cosmetic Business 2011